Wenn Sie sich nach der Erstberatung für einen Ehevertrag entscheiden, entwerfe ich Ihnen einen Ehevertrag, welcher sich ganz an Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen orientiert.
Anschließend führen wir eine weitere Besprechung durch, in der ich die Punkte des Vertrages noch einmal im Einzelnen mit Ihnen bespreche und gegebenenfalls nochmals Ihren Wünschen anpasse.
Zu seiner Wirksamkeit muss der Ehevertrag schlussendlich bei einem Notar beurkundet werden.
Scheidungsfolgenvereinbarungen können zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls notariell beurkundet oder im Ehescheidungstermin zu Protokoll des Familiengerichts gegeben werden, wenn beide Eheleute anwaltlich vertreten sind.