Einvernehmliche Scheidung
Ich berate Sie über die Anforderungen der Ehescheidung im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtere die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten um eine friedliche Ehescheidung zu erzielen.
Die Ehescheidung ist möglich, ein Jahr nachdem Sie sich voneinander getrennt haben. Das Familiengericht überprüft im Verbund mit der Ehescheidung Ihre Versorgungsanwartschaften, also Ihre Rentenansprüche, bei Ihren verschiedenen Versorgungsträgern und führt den Versorgungsausgleich durch, wenn dieser nicht ausgeschlossen wird.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann wechselseitig erklärt werden und muss – wie bei einem Ehevertrag – notariell beglaubigt oder zu Protokoll des Familiengerichts erklärt werden.