Beratung
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung sind im RVG geregelt. Als Erstberatungsgebühr darf ein Anwalt bis bis 190,00 € zzgl. MwSt abrechnen. Die Erstberatungsgebühr wird grundsätzlich auf das laufende Verfahren angerechnet, sofern Sie mir den Auftrag zur Vertretung für ein laufendes oder anzustrengendes Verfahren erteilen
Beratungen, die über eine Erstberatung hinausgehen, können individuell, beispielsweise als Stundenvergütung vereinbart werden, wenn ich Sie über einen längeren Zeitraum beratend begleiten soll.
Verfahrenskosten
Für das Verfahren richten sich die Kosten grundsätzlich nach dem Streitwert und nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.